Tractus Logo
← Zur Startseite

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Tractus intelligente Buchführung GmbH & Co. KG
(Stand: Juni 2026)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Tractus intelligente Buchführung GmbH & Co. KG (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die Erbringung von Buchhaltungs-, Finanz- und Unternehmensdienstleistungen, die Bereitstellung KI-gestützter SaaS-Lösungen (Software-as-a-Service), sowie weitere nicht gesondert regulierte Leistungen.

(2) Bei den SaaS-Diensten des Auftragnehmers handelt es sich um eine intelligente Cloud-Lösung, die Unterstützung in Form einer von künstlicher Intelligenz gesteuerten Finanzlösung für Unternehmen bietet. Die SaaS-Lösung vereinfacht Buchhaltungs- und Steuerprozesse, ohne selbst erlaubnispflichtige steuerberatende Tätigkeiten im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) auszuführen.

(3) Das Angebot des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind ausdrücklich von der Nutzung der Dienstleistungen ausgeschlossen.

(4) Unter Wahrung der Gleichbehandlung wird aus Gründen der Vereinfachung und besseren Lesbarkeit der jeweils männliche Begriff verwendet.

(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

(6) Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mindestens einen Monat vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Wesentliche Änderungen sind solche, die den Leistungsumfang, die Preise oder die Haftung betreffen. Widerspricht der Kunde innerhalb eines Monats nach Zugang, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme (z. B. per E-Mail) eines Angebots durch den Kunden, durch eine Online-Registrierung des Kunden mit Bestätigung des Auftragnehmers oder spätestens mit Aufnahme der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer zustande und gilt als Dienstvertrag nach § 611 BGB.

§ 3 Leistungsgegenstand

(1) Der konkrete Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich abschließend aus dem jeweiligen Einzelvertrag oder dem vom Kunden angenommenen Angebot.

§ 4 Buchhaltungs-, Finanz- und Unternehmensdienstleistungen

(1) Der Auftragnehmer erbringt die im Vertrag beschriebenen Tätigkeiten zur Hilfeleistung in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG, insbesondere die Kontierung und Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle, jedoch ohne darüber hinausgehende erlaubnispflichtige Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG).

(2) Dienstleistungen im Rahmen des vorbereitenden Jahresabschlusses sind nicht von den Leistungen umfasst (insbesondere Klärung offener unterjähriger Sachverhalte, Anlage eines Abschreibungsverzeichnisses, Verbuchung von Abschreibungen, Bildung von Rückstellungen, Auflösung von Rechnungsabgrenzungsposten, Inventurarbeiten und Buchung noch nicht in Rechnung gestellter Leistungen).

(3) Der Auftragnehmer legt die vom Kunden genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde. Auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten wird er hinweisen. Eine Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Daten gehört nicht zum Auftrag.

(4) Sofern ein kooperierender Steuerberater eingebunden ist, unterstützt der Anbieter technisch (z. B. durch Datenexporte, Zugänge, Reports). Die abschließende steuerliche Würdigung und die Abgabe der Steuererklärungen obliegen dem Steuerberater.

(5) Der Auftragnehmer schuldet ausschließlich die technische Verarbeitung von Daten, nicht deren steuerliche oder rechtliche Bewertung. Der Kunde ist für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen selbst verantwortlich. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.

§ 5 SaaS-Dienste

(1) Die vom Auftragnehmer bereitgestellte und für seine Leistungen eingesetzte SaaS-Lösung dient der automatisierten Unterstützung bei buchhalterischen und steuerlichen Vorbereitungsprozessen. Sie erbringt keine erlaubnispflichtige Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Soweit die SaaS-Lösung Funktionen zur Erstellung oder technischen Aufbereitung von Steuererklärungen bereitstellt, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden eingegebenen Daten und stellt eine automatisierte Datenausgabe ohne erlaubnispflichtige rechtliche Prüfung dar. Die Nutzung der SaaS-Lösung ersetzt nicht die Inanspruchnahme eines qualifizierten Steuerberaters. Sofern erlaubnispflichtige steuerberatende Tätigkeiten im Rahmen der vereinbarten Leistungen enthalten sind, werden diese von zur Steuerberatung befugten Personen erbracht.

(2) Verfügbarkeit und Wartung: a) Der Auftragnehmer bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der SaaS-Dienste (Best Effort). Der Auftragnehmer strebt eine Verfügbarkeit von 98 % im Monatsmittel an. Sofern der Kunde ein gesondertes Service Level Agreement (SLA) abschließt, gelten die dort vereinbarten Verfügbarkeitswerte und Gutschriften. b) Der Auftragnehmer wird den Kunden nach Möglichkeit über geplante Wartungsarbeiten rechtzeitig in Textform in Kenntnis setzen. Allerdings behält der Auftragnehmer ausdrücklich vor, falls erforderlich, auch unangekündigte Wartungsarbeiten durchzuführen, insbesondere wenn dies für die Daten- und Betriebssicherheit erforderlich ist.

(3) Updates und Änderungen: a) Der Auftragnehmer entwickelt die SaaS-Dienste kontinuierlich weiter und ist berechtigt, jederzeit neue Funktionen hinzuzufügen, bestehende Funktionen anzupassen oder zu entfernen, sofern hierdurch die Kernfunktionalität nicht wesentlich beeinträchtigt wird. b) Die Weiterentwicklung erfolgt auf Basis von Kundenfeedback, interner Roadmap-Planung und zur Steigerung des Nutzens für alle Kunden. c) Wesentliche Änderungen, die die bisherige Nutzbarkeit erheblich beeinträchtigen könnten, werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. d) Sicherheits- und Compliance-Updates können jederzeit ohne Vorankündigung durchgeführt werden.

(4) Kontingente: Sofern im Vertrag bestimmte Kontingente (z. B. monatlich zu verarbeitende Belege oder sonstige Leistungseinheiten) vereinbart sind, gelten diese ausschließlich für den jeweiligen Kalendermonat. Eine Übertragung nicht verbrauchter Kontingente auf Folgeperioden ist ausgeschlossen. Unverbrauchte Kontingente verfallen zum Monatsende. Ein Anspruch auf Anrechnung, Gutschrift oder Erstattung besteht nicht.

(5) Integrationen und Exportfunktionen: a) Der Auftragnehmer bietet Exportfunktionen für gängige Buchhaltungssysteme. Der Auftragnehmer bemüht sich um die Kompatibilität mit den jeweils unterstützten Drittsystemen. b) Der Kunde ist verpflichtet, exportierte Daten vor dem Import in Drittsysteme auf Vollständigkeit und Korrektheit zu prüfen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler, die durch Import-Prozesse in Drittsystemen entstehen. c) Für Änderungen an Schnittstellen durch Drittanbieter übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Anpassungen erfolgen nach wirtschaftlich vertretbarem Aufwand.

(6) Technische Übermittlung von Daten: Sofern der Kunde die entsprechenden Dienste in Anspruch nimmt, beauftragt er den Auftragnehmer bzw. den von ihm beauftragten Dienstleister ausdrücklich, die für die Erfüllung der vertraglichen Leistungen erforderlichen Daten an die zuständigen Institutionen (z. B. Behörden, Finanzämter, Banken) im Namen und im Auftrag des Kunden zu übermitteln. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass selbständige Buchhalter gemäß § 6 Nr. 4 StBerG nicht zur Erstellung steuerlicher Erklärungen befugt sind. Der Auftragnehmer führt dabei lediglich die technische Übermittlung der vom Kunden bereitgestellten Daten durch und übernimmt keine inhaltliche Prüfung oder rechtliche Verantwortung.

(7) Erfüllungsgehilfen: Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung angestellte oder freie Mitarbeiter, fachkundige Dritte, sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen.

§ 6 KI-gestützte Funktionen

(1) Der Auftragnehmer bietet KI-gestützte Funktionen zur Unterstützung von Buchhaltungsprozessen (z. B. automatisierte Beleganalyse, Buchungsvorschläge, Plausibilitätsprüfungen). Diese Funktionen dienen der Arbeitserleichterung für qualifiziertes Fachpersonal und werden sowohl vom Auftragnehmer im Rahmen seiner Dienstleistungen als auch vom Kunden selbst eingesetzt. Die KI ersetzt kein qualifiziertes Fachpersonal. KI-generierte Ergebnisse stellen weder Rechtsrat noch Steuerberatung noch verbindliche Handlungsempfehlungen dar.

(2) Alle KI-generierten Ergebnisse (z. B. Buchungssätze, Analysen, Umbuchungen) sind probabilistischer Natur und können als wahrscheinlichkeitsorientierte Vorschläge nicht zu 100 % fehlerfrei sein. Die KI agiert niemals vollständig autonom.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche KI-generierten Vorschläge, Analysen und Buchungssätze vor deren Übernahme fachkundig zu prüfen und freizugeben. Der Kunde versichert, dass er über die notwendige Fachkompetenz (sowohl buchhalterisch als auch im Verständnis für KI-gestützte Systeme) verfügt, um diese probabilistischen Vorschläge beurteilen zu können. Die alleinige fachliche, rechtliche und steuerrechtliche Verantwortung für alle übernommenen Daten, Buchungen und Abschlüsse verbleibt ausschließlich beim Kunden bzw. dessen beauftragtem Steuerberater/Buchhalter.

(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler, Ungenauigkeiten oder Fehleinschätzungen in KI-generierten Vorschlägen, sofern diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Dies gilt insbesondere für steuerliche Fehleinschätzungen.

§ 7 Nutzungsrechte bei SaaS-Diensten

(1) Der Auftragnehmer räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, räumlich unbeschränkte, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte, nicht übertragbare Recht auf Zugang zu und Nutzung der SaaS-Lösung im Wege des Webzugriffs ein.

(2) Sämtliche Rechte an den vom Kunden bereitgestellten Daten verbleiben beim Kunden.

(3) Der Kunde darf die SaaS-Lösung nur für eigene betriebliche Zwecke nutzen. Eine Überlassung des Zugriffsrechts an Dritte ist nur nach Zustimmung durch den Auftragnehmer in Textform gestattet.

(4) Die Bedienung und Konfiguration der SaaS-Lösung obliegt dem Kunden. Sofern der Auftragnehmer innerhalb der SaaS-Lösung Hinweise oder Empfehlungen erteilt, handelt es sich um automatisiert erstellte und unverbindliche Informationen, die den Kunden bei seiner unternehmerischen Entscheidungsfindung unterstützen sollen.

(5) Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einhaltung aller ihn betreffenden steuerlichen und handelsrechtlichen Verpflichtungen. Alle durch die SaaS-Lösung generierten Ergebnisse sind vom Kunden vor deren Verwendung eigenverantwortlich zu prüfen.

§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Das Entgelt für die erbrachten Dienstleistungen richtet sich nach den im gesonderten Vertrag vereinbarten Sätzen, soweit nichts Abweichendes bestimmt wird.

(2) Die Anfrage des Kunden nach weiteren Leistungen gilt als bindendes Angebot an den Auftragnehmer. Ohne eine schriftliche Vereinbarung gilt das aktuelle Preis- und Leistungsverzeichnis des Auftragnehmers.

(3) Alle Preise verstehen sich ausschließlich netto, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(4) Rechnungen des Auftragnehmers sind sofort nach Erhalt per Überweisung oder innerhalb von sieben Tagen durch Abbuchung im Lastschriftverfahren fällig.

(5) Erhöht sich der tatsächliche Aufwand des Auftragnehmers in einem zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Monaten um mehr als 10 % gegenüber dem bei Vertragsschluss zu erwartenden Aufwand oder dem durchschnittlichen Aufwand eines vergleichbaren vorangegangenen Zeitraums und wird dieser Mehraufwand vom Auftragnehmer nachvollziehbar dargelegt (z. B. durch gesteigertes Belegvolumen, unsortiert oder verspätet eingereichte Belege, erhöhte Komplexität infolge neuer Schnittstellen, geänderter Prozesse oder schwierigerer Sachverhalte), ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vergütung angemessen anzupassen. Bei der Anpassung kann sich der Auftragnehmer intern bei Kalkulation der Angemessenheit an den Grundsätzen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) orientieren, er ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Die Mitteilung an den Kunden hat in Textform unter Angabe der Gründe, der Berechnungsgrundlage und der neuen Vergütungshöhe zu erfolgen. Die Anpassung wird vier Wochen nach Zugang der Mitteilung wirksam. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb dieser Frist zum Wirksamkeitszeitpunkt der Anpassung außerordentlich kündigen.

(6) Fair-Use-Policy für KI-gestützte SaaS-Dienste: a) Die Nutzung der KI-Funktionen und System-Ressourcen ist im Rahmen des Vertrages pauschal abgegolten. Die Preiskalkulation basiert auf einer durchschnittlichen, angemessenen Nutzungsintensität. b) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei einem außergewöhnlich hohen Ressourcenverbrauch, der das durchschnittliche Nutzungsverhalten vergleichbarer Kunden deutlich überschreitet, angemessene, verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen. Dies kann insbesondere die vorübergehende Drosselung der Ressourcen oder das Angebot einer angemessenen Anpassung der Vergütung umfassen. c) Der Kunde wird über eine solche Maßnahme vorab informiert. Eine Begrenzung der Kernfunktionalität erfolgt nicht.

§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Belege, Daten und Informationen vollständig, richtig und zeitnah (im Sinne der GoBD zur Grundbuchaufzeichnungsfunktion) bereitzustellen sowie den Auftragnehmer unverzüglich über alle für die Durchführung relevanten Umstände zu informieren.

(2) Belege und Unterlagen, die dem Auftragnehmer nicht spätestens sieben Werktage vor der für den jeweiligen Zeitraum maßgeblichen Abgabe- oder Bearbeitungsfrist vorliegen, müssen für diesen Zeitraum nicht berücksichtigt werden. Verspätet eingehende Unterlagen werden für den betreffenden Zeitraum nicht verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der fristgerecht übermittelten Daten. Eine Pflicht zur Prüfung der Vollständigkeit besteht nicht. Sämtliche steuerliche, rechtliche oder wirtschaftliche Folgen aus der Nichtberücksichtigung verspätet eingehender Unterlagen gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

(3) Der Kunde bleibt zur vollen vereinbarten Vergütung verpflichtet, auch wenn Leistungen aufgrund fehlender, unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung nicht oder nur teilweise erbracht werden können. Der Auftragnehmer ist nach erfolgloser angemessener Fristsetzung berechtigt, die Leistungen bis zur vollständigen Erbringung der ausstehenden Mitwirkung ganz oder teilweise einzustellen. Mehraufwand infolge unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung wird gesondert berechnet.

(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn, dass ihm ein unbestrittenes oder rechtskräftig festgestelltes Gegenrecht zusteht. Kosten für unberechtigte Rücklastschriften oder Rückbuchungen gehen zu Lasten des Kunden.

(5) Bei erheblicher Verletzung der Mitwirkungspflichten ist der Auftragnehmer nach Fristsetzung berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und Ersatz der hierdurch entstehenden Schäden zu verlangen.

(6) Zugangsdaten zu SaaS-Diensten sind geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff zu schützen; jede missbräuchliche oder die Systemfunktion beeinträchtigende Nutzung ist zu unterlassen.

(7) Datensicherung und Export: a) Der Auftragnehmer erstellt regelmäßig systemseitige Backups der Kundendaten zur Sicherstellung des technischen Betriebs und zur Wiederherstellung bei Systemstörungen. Diese dienen ausschließlich internen Sicherungszwecken und begründen keine Archivierungs- oder Herausgabepflicht über die Vertragslaufzeit hinaus. b) Der Kunde ist für die rechtliche Aufbewahrung seiner Daten und Unterlagen sowie für deren eigenständige Sicherung vor, während und außerhalb der Nutzung des Systems selbst verantwortlich. Eine Haftung für Datenverlust besteht ausschließlich im Rahmen der Haftungsregelungen dieser AGB. c) Der Kunde ist verpflichtet und wird dringend empfohlen, regelmäßig eigene Datenexporte durchzuführen und seine Daten zusätzlich eigenverantwortlich zu sichern.

§ 10 Mängel und Nacherfüllung

Bei wesentlichen Abweichungen der geschuldeten Leistungen ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Ein Mangel liegt nur bei solchen Abweichungen vor, soweit diese nicht auf fehlerhaften, unvollständigen oder verspäteten Angaben, Belegen oder sonstigen Mitwirkungsleistungen des Kunden beruhen. Kein Mangel liegt insbesondere vor bei Fehlern aufgrund unzureichender Kundendaten, fehlender Mitwirkung, lediglich unterstützend eingesetzter KI-Systeme sowie technischer Störungen oder Schnittstellen-, Übertragungs- oder Drittanbietersysteme. Der Auftragnehmer kann den Mangel nach eigener Wahl durch Nachbesserung, Korrektur oder erneute Leistungserbringung beheben; der Kunde hat hierfür eine angemessene Frist einzuräumen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie verweigert, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte mit der Maßgabe zu, dass ein Rücktritt nur bei erheblichen Mängeln zulässig ist. Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Leistungserbringung. Ansprüche wegen Mängeln sowie hieraus resultierende Schadensersatzansprüche richten sich nach den Haftungsregelungen dieser AGB; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 11 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für sämtliche Schäden im Zusammenhang mit diesem Vertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

(1) Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Auftragnehmer unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Haftung für KI-gestützte Funktionen: Die KI-Systeme dienen ausschließlich der unterstützenden Verarbeitung und Erstellung von Vorschlägen. Eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit, steuerliche Korrektheit oder wirtschaftliche Verwertbarkeit der Ergebnisse wird nicht übernommen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler, Ungenauigkeiten oder Fehleinschätzungen in KI-generierten Ergebnissen, sofern nicht die Voraussetzungen von Absatz (1) vorliegen. Die Verantwortung für die Prüfung und Verwendung der Ergebnisse liegt ausschließlich beim Kunden.

(4) Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers je Schadensereignis sowie insgesamt pro Vertragsjahr auf die im jeweiligen Vertragsjahr vom Kunden gezahlte Nettovergütung begrenzt. Diese Begrenzung gilt auch für Datenverlust sowie Datenverschlechterung. Die Haftungsbeschränkungen nach den Absätzen (2) und (3) bleiben unberührt.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 12 Datenschutz und KI-Nutzung

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach den geltenden Datenschutzvorschriften (DSGVO). Einzelheiten regelt die gesonderte Datenschutzerklärung. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO wird auf Anforderung des Kunden gesondert geschlossen.

(2) Die SaaS-Lösung nutzt Technologien der künstlichen Intelligenz zur Verarbeitung der vom Kunden eingegebenen Daten zur Erbringung der vertraglichen Leistungen. Eine Verwendung personenbezogener Daten zu Trainingszwecken erfolgt ausschließlich in anonymisierter oder aggregierter Form, die keinen Rückschluss auf einzelne Kunden oder betroffene Personen zulässt.

§ 13 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird für die Dauer von zwölf Monaten geschlossen. Er verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.

(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für den Auftragnehmer liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn der Kunde das vereinbarte Entgelt ganz oder teilweise nicht oder nicht fristgemäß zahlt, wiederholt und trotz vorheriger Abmahnung unzulässige Inhalte in die SaaS-Lösung hochlädt oder schuldhaft gegen seine Vertraulichkeitsverpflichtungen verstößt.

(3) Daten nach Vertragsende: a) Nach Beendigung des Vertrages hat der Kunde dreißig Tage Zeit, seine Daten in den verfügbaren Exportformaten selbständig zu exportieren. Der Zugang zur Plattform bleibt während dieser Frist bestehen. b) Nach Ablauf der 30-Tages-Frist werden alle Kundendaten aus den Produktivsystemen unwiderruflich gelöscht, soweit und so schnell dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. c) Der Kunde ist für die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen selbst verantwortlich. Der Kunde muss sicherstellen, dass alle steuerlich relevanten Daten und die zugehörigen Belege vor der Löschung exportiert wurden.

§ 14 Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Pflicht zur Leistungserbringung.

(2) Als höhere Gewalt gelten insbesondere unvorhersehbare, außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegende Ereignisse, wie Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben, Pandemien, Krieg, Terroranschläge, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen, Ausfälle von Telekommunikations- oder Energieversorgungsnetzen, Cyberangriffe sowie nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Ausfälle von Cloud-, Hosting- oder Drittanbietern.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungserbringung für die Dauer der höheren Gewalt ganz oder teilweise einzustellen oder anzupassen. Etwaige Leistungsfristen verlängern sich entsprechend.

(4) Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 30 Tage an, sind beide Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen.

(5) Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund höherer Gewalt sind ausgeschlossen.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Textform. Dies gilt auch für diese Textformklausel.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Forchheim, vorausgesetzt die Vertragsparteien sind Kaufleute oder der Kunde hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland.

(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.